Typ 1 Fibrillinopathien

Dr. rer. nat. Karin Mayer

Wissenschaftlicher Hintergrund

Die häufigste Bindegewebserkrankung, die durch pathogene Varianten im FBN1-Gen bedingt ist, welches für Fibrillin-1 codiert, ist das klassische Marfan-Syndrom (MFS). Pathogene Varianten können bei MFS in jeder der 56 Fibrillin-1-Domänen lokalisiert sein. Dagegen können pathogene Varianten in spezifischen Domänen von Fibrillin-1 zu entgegengesetzten klinischen Phänotypen wie Kleinwuchs und Brachydaktylie führen, die charakteristisch für Weill-Marchesani-Syndrom und Akromikrische Dysplasie sind. Typ 1-Fibrillinopathien sind ein Beispiel für Pleiotropie, wonach Veränderungen in einem Gen die Ursache für multiple genetische Erkrankungen sein können.

Andere Typ 1-Fibrillinopathien sind:

  • die isolierte, dominant vererbte Ectopia lentis (ECTOL1)
  • die akromikrische Dysplasie, die durch Kleinwuchs, kurze Hände und Füße, leichte faziale Dysmorphien und charakteristische Röntgenbefunde an den Händen charakterisiert ist,
  • die dominante Geleophysische Dysplasie Typ 2 (GPHYSD2), eine seltene Skelettdysplasie gekennzeichnet durch Kleinwuchs, prominente Fehlbildungen der Hände und Füße und ein charakteristisches Gesicht,
  • das Stiff-Skin-Syndrom, das durch harte, dicke Haut am gesamten Körper charakterisiert ist, wodurch die Beweglichkeit der Gelenke eingeschränkt wird und Gelenkkontrakturen die Folge sind,
  • das autosomal-dominant vererbte Weill-Marchesani-Syndrom Typ 2 (WMS2), gekennzeichnet durch Minderwuchs, Brachydaktylie, Gelenkversteifung und charakteristischen Augenanomalien (Mikrosphaerophakie, Linsenektopie, schwere Myopie, Glaukom).

Literatur

Sakai and Keene 2019, Matrix Biol 80:6 / Sakai et al. 2016, Gene 591:279 /Le Goff et al. 2011, Am J Hum Genet 89:7 / Faivre et al. 2009, Am J Med Genet A 149A:854

V.a. Typ 1-Fibrillinopathie

Ü-Schein Muster 10 mit folgenden Angaben

  • Diagnose: Typ 1-Fibrillinopathie
    (ICD-10 Code: [L98.8], [Q12.1], [Q87.0], [Q87.1])
  • Auftrag: Mutationssuche FBN1

Hinweis:
Schriftliche Einwilligungserklärung gemäß GenDG erforderlich

1 ml EDTA Blut