Zum 1. Juli 2010 treten entsprechend einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes folgende Änderungen in Kraft:
Postnatale molekular- und zytogenetische Laboruntersuchungen, wie z.B. Chromosomen- oder Mutationsanalysen aus Blut (GOP 11310 bis 11322) können ab dem 1. Juli 2010 ausschließlich über den roten Laborschein 10 (Angabe von Diagnose/V.a., gewünschte Untersuchung als Auftragsleistung, Kennziffer) und der unterschriebenen Einwilligungserklärung angefordert werden.
Pränatale molekular- und zytogenetische Laboruntersuchungen, wie z.B. Chromosomen- oder Mutationsanalysen aus Chorionzotten oder Fruchtwasser können wie bisher über den gelben Ü-Schein Muster 6 (Angabe von Diagnose/V.a., gewünschte Untersuchung als Auftragsleistung, humangenetisches Gutachten) und der unterschriebenen Einwilligungserklärung angefordert werden.
Bitte beachten Sie auch unser Schreiben vom Juni 2010 (pdf)