Probennahme / Versand / Aufbewahrung / Nachforderungen
Zentrale Rufnummer: 089/895578-0
E-Mail: probenannahme-rg@medizinische-genetik.de
Lochhamer Str. 29a / Rückgebäude
D-82152 Martinsried
Tel: 089/89 55 78-0
Fax: 089/89 55 78-793
Die Probenannahme für Klassisches Labor ist Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 20:00 Uhr besetzt, Freitags bis 18:00 Uhr.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unser Handbuch der Präanalytik zu.
Proben-Abnahmegefäße
Entnahmesysteme und Versandmaterialien können angefordert werden. Gerne stellen wir Ihnen auch unser Bestellformular „kostenfreies Laborverbrauchsmaterial“ zur Verfügung
Materialbestellung ausschließlich per E-Mail an bestellwesen@medizinische-genetik.de
Blutentnahmeröhrchen enthalten Stabilisatoren, gerinnungsaktivierende Substanzen, Antikoagulanzien (Gerinnungshemmer) oder Trenngele und sind dadurch für bestimmte Analysen optimiert. Deshalb muss je nach Anforderungsparameter das richtige Entnahmeröhrchen gewählt werden. In der Regel erfolgt die Blutentnahme in geschlossenen Entnahmesystemen. Die häufigsten Entnahmegefäße der von uns bereitgestellten Systeme und deren Farbcodierung sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Probenkennzeichnung
Alle Entnahmematerialien bzw. Proben müssen mit dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Patienten gekennzeichnet sein. Bei zeitkritischen Parametern muss darüber hinaus auch das Datum und die Uhrzeit der Entnahme angegeben werden, entweder auf dem Material selbst oder auf dem Untersuchungsauftrag/Überweisungsschein. Als Alternative zur Beschriftung mit Name, Vorname, Geburtsdatum können auch unsere Barcode-Etiketten verwendet werden, über die das Probenmaterial eindeutig einem Anforderungsformular oder Überweisungsschein zugeordnet werden kann. Bitte fordern Sie bei Bedarf unsere Barcode-Etiketten zum Bekleben von Abnahmesystemen an. Ausnahme Blutgruppenserologie: hier MUSS das Material mit Name, Vorname und Geburtsdatum beschriftet sein!
Bitte beachten Sie:
Nach den Richtlinien der zuständigen Fachgesellschaften und unseres QM-Systems muss unbeschriftetes Probenmaterial verworfen werden, wenn die Identität des Materials nicht zweifelsfrei geklärt werden kann.
Überweisungsscheine und Anforderungsformulare
Eine Anforderung mit einem Überweisungsschein sollte folgende Informationen enthalten (siehe auch Erläuterungen der KBV):
- Kennzeichnung relevanter Parameter im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge: Bei der Verwendung von Muster 10 und 10A unbedingt „präventiv“ markieren.
- Untersuchungsverfahren: Bitte entnehmen Sie den korrekten Anforderungstext den jeweiligen Untersuchungsbeschreibungen. Mit eindeutigen und vollständigen Angaben helfen Sie uns, Rückfragen und Verzögerungen bei der Auftragsbearbeitung zu vermeiden.
- Diagnose/ Verdachtsdiagnose: Klinische und therapeutische Angaben / ICD-Code bitte eintragen.
- Kennziffern/ Ausnahmeziffern: Für bestimmte Untersuchungs- indikationen wurden inhaltlich die Kennziffern überarbeitet und zusätzlich mit Ziffernkränzen verknüpft. Die Ziffernkränze definieren, welche Leistungen bei ausgewählten Indikationen aus den Laborkosten der Praxis herausgerechnet werden. Wichtig (EBM-Laborreform April 2018): Die Dokumentation der entsprechenden Kennziffern erfolgt nur noch auf dem Abrechnungsschein der Praxis und nicht mehr auf dem Überweisungsschein Muster 10 für Labor. Das gilt auch für Muster 10A Laborgemeinschaftsleistungen.
- Angabe einer eventuellen Medikation: Die Einnahme von Medikamenten kann Einfluss auf den/die zu untersuchenden Analyten haben. Geben Sie bei Vorliegen einer Medikation unbedingt den Namen des Medikaments an, das der Patient einnimmt, sowie dessen Dosierung.
Sonstiges:
Bitte denken sie daran Ihren Arztstempel mit Unterschrift, Auswahl: Kurativ/Präventiv, Quartalsangabe und das Auftragsdatum auf dem Schein anzugeben.
Bei Aufträgen, die per DFÜ/LDT übertragen werden sollen, bitte - falls erforderlich - das entsprechende Etikett auf den Schein kleben.
Die Überweisungsscheine und Anforderungsformulare werden im Labor zwecks Dokumentation gescannt.
Für eine hohe und korrekte Leserate achten Sie bitte auf:
- gute Druckqualität
- OCR-fähige Schrifttypen (z. B. Courier, Größe 10)
- korrekten Einzug des Laborscheins
Nachforderungen
Für Nachforderungen per Fax (089/89 55 78 - 793) können Sie unser Nachforderungsformular verwenden.
Sie können das Formular oder einen als Nachforderung gekennzeichneten M10-Überweisungsschein auch Ihrer nächsten Probenabholung beifügen. Gerne stellen wir zu diesem Zweck passende Nachforderungs-Umschläge bereit.
Für telefonische Nachforderungen kontaktieren Sie uns bitte unter 089/89 55 78-0.
Bitte denken Sie unabhängig vom Übertragungsweg bei jeder Nachforderung an folgende Angaben:
- Name und Geburtsdatum des Patienten
- Abrechnungsart (Kasse, IGeL, Laborgemeinschaft, ...)
- Arztstempel mit Unterschrift
Bitte beachten Sie auch, dass bei Kassenpatienten in jedem Fall eine Scheinnachreichung, ggf. mit Patientenunterschrift zur Kostenübernahme (IGeL), benötigt wird.
Probenentnahme
Delegation der Blutabnahme: Literatur, sowie Berufs- und Fachverbände ordnen die Vornahme von Injektionen, Infusionen und Blutabnahmen grundsätzlich dem Aufgabenbereich des Arztes zu. Der Arzt darf diese Tätigkeiten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf anderes, nicht-ärztliches, qualifiziertes Personal übertragen (z.B. Medizinische Fachangestellten (MFA), Krankenpflegepersonal).
Eine Reihe von Einflussgrößen/Störfaktoren können das Untersuchungsergebnis unterschiedlicher Parameter beeinflussen, u.a.:
- Nahrungsaufnahme - z.B. Glucose, Triglyceride - die Blutentnahme sollte nüchtern erfolgen
- Zeitpunkt der Probengewinnung (tageszeitliche, saisonale, zyklische Schwankungen) - z.B. Eisen, Cortisol, Hormone, Vitamin D
- Körperlage - die Blutentnahme sollte am liegenden Patienten erfolgen
- Einfluss einer eventuellen Medikation - z.B. Marcumar - geben Sie daher bei Vorliegen einer Medikation unbedingt den Namen des Medikaments an.
- Hämolyse - z.B. Kalium, LDH - bitte versuchen Sie langandauernde Blutentnahmen und lange Transportzeiten zu vermeiden. Die Beurteilung der Probenqualität auf Hämolyse oder sonstige ungewöhnliche Verfärbungen (z.B. Lipämie) werden dokumentiert und stehen damit dem Fachpersonal in den Fachabteilungen als Information zur Verfügung. Der Einsender wird auf dem Befund über die unzureichende Probenqualität für das angeforderte Untersuchungsverfahren informiert.
Senden Sie bitte, falls nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben, möglichst statt Vollblut Serum ein. Serum ist der flüssige Anteil des Blutes, den man nach Zentrifugation einer geronnenen Blutprobe erhält. Plasma ist der nicht-zelluläre (ebenfalls flüssige) Anteil der Blutprobe, inkl. der Gerinnungsfaktoren = Serum plus Gerinnungsfaktoren.
Unmittelbar nach der Blutentnahme muss das Röhrchen vorsichtig geschwenkt (gemischt) werden. Für die Blutgruppenbestimmung senden Sie bitte EDTA-Blut (>2,7ml) ein. Das Probenröhrchen sollte vor oder unmittelbar nach der Abnahme mit den Patientendaten beschriftet werden. Blutgruppenbestimmungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn Name, Vorname und Geburtsdatum gut leserlich auf Probenmaterial und Anforderungsschein vermerkt sind. (weitere Information zu blutgruppenserologischen Untersuchungen und Einhaltung der gültigen Hämotherapie-Richtlinien siehe Formblatt (Zusendung auf Wunsch).
Für Gerinnungsanalysen muss das Citrat-Röhrchen vollständig gefüllt sein. Unmittelbar nach der Entnahme muss das Röhrchen vorsichtig geschwenkt (gemischt) werden.
Die Untersuchungen sollen am selben Tag durchgeführt werden (möglichst innerhalb von 4 Stunden).
Andernfalls (z.B. Postversand oder verlängerte Transportzeit) muss Citrat-Plasma gewonnen werden. Lagerung und Versand erfolgen dann bei mindestens minus 18°C. Dazu wird das Citrat-Blut bei 2.000g für 10 Minuten zentrifugiert und das Plasma unter strenger Schonung des „Buffy coat“ (Leukozytenschicht zwischen Plasma und Erythrozyten) abpipettiert. Es wird in ein weiteres, nicht zu großes und mit den Identifikationsdaten des Patienten beschriftetes Röhrchen (ohne Zusätze) überführt und ein zweites Mal zentrifugiert, anschließend erneut umpipettiert (mindestens 2 Aliquots).
Glucose - Die Glykolyse läuft nach der Blutentnahme in den Erythrozyten weiter. Der Glucose-Wert sinkt um ca. 7% / Stunde. Fluorid hemmt die Glykolyse. Unmittelbar nach der Entnahme muss das Röhrchen vorsichtig geschwenkt (3 x über Kopf) werden. Zur Vermeidung von Fehlmessungen bzw. Nichtbearbeitung der Probe auf Grund Unterfüllung ist ein exaktes Füllvolumen und damit korrektes Mischungsverhältnis zwingend erforderlich.
Die angegebenen Mengen sind in der Regel für Einzeluntersuchungen berechnet. Werden mehrere Untersuchungen aus demselben Probenmaterial angefordert, genügen normalerweise 5 ml Serum oder Plasma, bzw. 10ml Voll-, EDTA- oder Heparinblut.
Bevor die für das Labor benötigte Harnmenge abgefüllt wird, muss der Harn gut aufgemischt werden (Bodensatz aufwirbeln). Um das Wachstum von Bakterien zu vermeiden sollte die Probe bis zum Transport gekühlt (Kühlschrank) aufbewahrt werden. Um eine Berechnung der 24-Stunden-Ausscheidung durchzuführen, muss die genaue 24-Stunden-Harnmenge angegeben werden.
Probentransport
Sicherheit: Die Sicherheit des Probentransportes, der Transportierenden, der Allgemeinheit und des entgegennehmenden Laboratoriums, ist durch die Einhaltung der nationalen und regionalen Bestimmung gewährleistet. Unser Beauftragter überwacht und dokumentiert die Prozesse, nebst den jährlichen Schulungen des Fahrpersonals.
Fahrdienst: Unser hauseigener Fahrdienst befördert die Patientenproben in speziellen, temperaturüberwachten Transportboxen. Für die Probenübergabe verwenden Sie bitte die speziellen Versandtaschen des Labors. Die Abholung der Proben wird durch den Einsender auf dem Tourenplan des Transporteurs dokumentiert. Nach Eintreffen der Proben im Labor wird das Datum und die Uhrzeit registriert, ebenso die Identität des Transportierenden und der annehmenden Person in der Probenannahme. Die Dokumentation des Probentransports trägt den präanalytischen Anforderungen und damit der Sicherung der Ergebnisqualität Rechnung.
Befundmitteilung
Untersuchungen werden in der Regel am Tag des Probeneingangs begonnen und in der Mehrzahl der Fälle abgeschlossen. Die Befundmitteilung erfolgt grundsätzlich schriftlich, in Einzelfällen telefonisch. Wir stellen Ihnen den Befund per Post, mit unserem Fahrdienst oder auch per Fax zur Verfügung. Alternativ oder ergänzend erhalten Sie die Ergebnisse über eine Datenfernübertragung (DFÜ).
Eil- und Notfallproben
Eilige Fälle/Notfallproben kennzeichnen Sie bitte auf dem Anforderungsschein. Bitte verwenden Sie für die Probenübergabe die roten Versandtaschen. Die Befunde eiliger Fälle/Notfallproben werden immer per Fax oder telefonisch übermittelt. Für die Befundübermittlung benötigt das Labor eine Sicherstellung der Erreichbarkeit. Deshalb bitten wir um die Angabe einer Notfalltelefonnummer der Praxis oder einer verantwortlichen Person auf dem Anforderungsschein. Diese Telefonnummer wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
AutoAlert-Modus
Individuell konfigurierbare, automatisierte Fax-Mitteilungen
Pathologische oder grenzwertige Laborwerte müssen Ihnen schnellstmöglich mitgeteilt werden. Welche Messwerte Sie jedoch als „pathologisch“ oder „grenzwertig“ einstufen, hängt von Ihrer Fachrichtung und Ihren Schwerpunkten ab. Mit AutoAlert bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Messwertgrenzen selbst festzulegen, die eine automatische Faxmitteilung auslösen.
Fordern Sie bei Bedarf das AutoAlert-Formular für die individuellen Anpassungen der Messwertgrenzen Ihrer Praxis an. Gerne können Sie sich auch an unseren Außendienst wenden.
Ausnahmeindikationen (Ausnahmeziffern)
Ausnahmeindikationen (Ausnahmeziffern) die Ihr Laborbudget nicht belasten
Die Ausnahmekennziffern wurden inhaltlich überarbeitet und mit Zifferkränzen verknüpft (die Vorlage „Ausnahmeziffern“ inklusive Ziffernkränze wird Ihnen auf Wunsch zugesendet), welche Leistungen bei den ausgewählten Indikationen aus den Laborkosten der Praxis herausgerechnet werden und somit auch nicht in die Berechnung des IFWs und Wirtschaftlichkeitsfaktors hineinfließen.
Humangenetische Anforderungen
Hinweis zur Ziffer 32010: Alle GOPen im Kapitel 11 (Humangenetik) belasten nicht den IFW/Wirtschaftlichkeitsfaktor. Die Ausnahmekennziffer 32010 ist seit 2016 (neuer EBM für Humangenetik) entfallen und musste seitdem auch nicht mehr angegeben werden.
Wichtig:
Die Ziffernkränze definieren nicht, welche Leistungen medizinisch notwendig sind. Laboruntersuchungen sollten indikationsabhängig angefordert und durchgeführt werden. Jedoch werden deren Kosten für die Ermittlung des IFWs herangezogen, falls sie nicht Bestandteil der Ziffernkränze sind.