Informationen für Paare, die eine PID durchführen wollen
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden embryonale Zellen nach einer künstlichen Befruchtung mittels intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI), vor Einnistung (Implantation) in die Gebärmutterschleimhaut untersucht. Durch die Untersuchung dieser sog. Trophoblastzellen – in der Regel am 5. Tag nach der Befruchtung - können alle Erbanlagen, die von der Mutter und die vom Vater vererbten, beim Embryo nachgewiesen werden.
Das Präimplantationsdiagnostik-Gesetz läßt eine PID zu
- bei elterlichen Erbanlagen, die ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit bei Nachkommen bedeuten,
- und um eine schwerwiegende Schädigung des Embryos auszuschließen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehl- oder Totgeburt führt.
Mögliche Indikationen für eine PID sind daher eine bekannte chromosomale Translokation eines Elternteils, vom Vater vererbte Einzelgenerkrankungen und autosomal-rezessiv vererbte Erkrankungen. Bei der Beurteilung durch die Ethikkommission handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen.
Eine PID darf nur in einem staatlich zugelassenen Zentrum für Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden. Mit Datum 30. Juni 2015 wurde das MVZ Martinsried vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als Zentrum für Präimplantationsdiagnostik unter der Leitung von Frau Dr. Imma Rost zugelassen. Die Zulassung wurde für die Kooperation mit dem Kinderwunsch Centrum (MVZ) München Dr. Klaus Fiedler, Dr. Gottfried Krüsmann und Prof. Dr. Dr. Wolfgang Würfel und die Gemeinschaftspraxis (GMP) der Frauenärzte Drs. Hamori-Behrens-Hammel in Erlangen erteilt und ist, wie bei allen PID-Zentren, zunächst auf 5 Jahre befristet. Diese Zulassung durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt sicher, dass das Zentrum über die notwendige reproduktionsmedizinische und humangenetische Expertise verfügt.
- Vereinbaren Sie einen Termin für eine humangenetische Beratung
- Stellen Sie den Kontakt zu unserem reproduktionsmedizinischen Partner Kinderwunsch Centrum München Pasing oder der IVF-Praxis für Kinderwunschbehandlung in Erlangen her.
- Stellen Sie nach der genetischen Beratung den Antrag mit allen Anlagen 1-5 bei der Bayerischen Ethikkomminssion für Präimplantationsdiagnostik. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
- Warten Sie die Entscheidung der Bayerischen Ethikkommision ab.
- Nach Zustimmung der Ethikkommission kann die Planung und Durchführung der PID an unserem PID-Zentrum begonnen werden.
1. Termin für eine humangenetische Beratung vereinbaren
Wenn Sie eine PID in Erwägung ziehen, setzen Sie sich vor der Antragstellung bitte zunächst mit dem MVZ Martinsried in Verbindung, um das diagnostische Verfahren zu besprechen und die notwendigen medizinischen Informationen zu erhalten. Im Rahmen einer genetischen Beratung, die direkt in unserem Haus durchgeführt werden kann, wird festgestellt, ob eine PID für Ihre Fragestellung angeboten werden kann.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Genetischen Beratung unter Tel.: 089 895578-0.
Hier finden Sie Informationen zu unseren Standorten.
Hier finden Sie Informationen zu unserem Ärzteteam.
Bitte bringen Sie alle relevanten Befunde zu diesem Gespräch mit oder schicken Sie uns diese, möglichst vor dem Gespräch, zu.
2. Kontakt zu Kinderwunsch Centrum München Pasing oder Drs. Hamori-Behrens-Hammel in Erlangen
Wir empfehlen frühzeitig die Kontaktaufnahme zu unseren Kooperationspartnern Kinderwunsch Centrum München oder Drs. Hamori-Behrens-Hammel in Erlangen. Diese können Sie ausführlich zu Ablauf und Kosten der PID von reproduktionsmedizinischer Seite aufklären und beraten.
Kontakt:
Kinderwunsch Centrum München (MVZ)
Lortzingstr. 26
81241 München
Terminvergabe:
Telefon: 0 89 244 144 67
E-Mail: info@ivf-muenchen.de
Gemeinschaftspraxis der Frauenärzte
Zentrum für Reproduktionsmedizin
Dr. med. M. Hamori, Dr. med. R. Behrend, Dr. med. A. Hammel
Nürnberger Str. 35
91052 Erlangen
Terminvergabe:
Telefon: 0 9131 89520 oder 09131 89530
E-Mail:rezeption@ivf-erlangen.de
3. Antragstellung
Möchten Sie die PID in einem PID-Zentrum in Bayern durchführen lassen, müssen Sie selbst im Anschluss an die Beratung und Aufklärung in dem PID-Zentrum einen entsprechenden Antrag an die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik stellen. Das Votum der Ethikkommission eines anderen Bundeslandes wird nicht anerkannt.
Der Antrag auf Durchführung einer PID muss schriftlich bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik eingereicht werden. Bei der Antragstellung ist ein Antragsformular zu verwenden, dass Sie sich hier herunterladen können.
Dem Antrag müssen folgende Anlagen beigelegt werden:
Anlage 1: Humangenetische Begutachtung
Anlage 1A wird benötigt, wenn eine PID wegen einer schwerwiegenden Erbkrankheit aufgrund einer bei Ihnen und/oder Ihrem Mann bekannten Mutation durchgeführt werden soll. Ein ausführlicher humangenetischer Befundbericht ist erforderlich.
Anlage 1B wird benötigt, wenn eine PID beantragt wird, da eine chromosomale Strukturveränderung bei Ihrem Mann oder Ihnen bekannt ist, die ein hohes Risiko für eine Fehl- oder Totgeburt erwarten läßt. Ein ausführlicher humangenetischer Befundbericht ist erforderlich.
Den Befundbrief (Anlage 1A) und/oder die ärztliche Beurteilung (Anlage 1B) erhalten Sie von unserenFachärzten für Humangenetik nach der genetischen Beratung..
Anlage 2:Bestätigung einer unabhängigen psychosozialen Beratung
Die Beratung zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen einer PID kann durch Ihren behandelnden Gynäkologen oder einen anderen Arzt Ihres Vertrauens erfolgen und bestätigt werden. Sie muss vor Einwilligung zur PID durchgeführt werden. Es muss gewährleistet sein, dass der beratende Arzt nicht an der Durchführung der PID beteiligt ist. Daher entspricht das genetische Gutachten (Anlage 1A oder 1B) durch den Arzt/die Ärztin, der/die die PID durchführen wird, nicht den Anforderungen der Anlage 2.
Anlagen 3A: (Antragsberechtigte) und 3B (Datenschutz)
Anlage 4: Bestätigung durch das MVZ Martinsried, dass die PID hier durchgeführt werden kann
Anlage 5: Eine formlose schriftliche Mitteilung darüber, ob einer anderen außer der bayerischen Ethikkommission ein inhaltlich ähnlicher Antrag vorliegt oder vorgelegen hat. Reichen Sie bitte ggf. eine Abschrift dieser Entscheidung mit ein.
Gerne unterstützen wir sie bei der Bearbeitung der Anträge.
PID-Zentrum Martinsried
Mit Datum 30. Juni 2015 wurde das MVZ Martinsried unter Leitung von Frau Dr. Imma Rost vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als Zentrum für Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen. Die Zulassung wurde für die Kooperation mit dem Kinderwunsch Centrum (MVZ) München Dr. Klaus Fiedler, Dr. Gottfried Krüsmann und Prof. Dr. Dr. Wolfgang Würfel in München und der Gemeinschaftspraxis (GMP) der Frauenärzte Drs. Hamori-Behrens-Hammel in Erlangen erteilt. Als Gründe für die Zulassung wurden genannt, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden sind. In dem Bescheid des Ministeriums wurde insbesondere betont, dass das MVZ Martinsried auch über eine Akkreditierung für Einzelzelldiagnostik verfüge. Die Zulassung als PID-Zentrum wurde 2020 verlängert. Das MVZ Martinsried ist nun bis zum 07. Juli 2025 weiterhin befugt, Präimplantationsdiagnostik durchzuführen.