BAP1-Tumorprädispositionssyndrom

OMIM-Nummer: 614327, 603089 (BAP1)

M.Sc. Sarah Heinrich, Dr. rer. nat. Anne Holtorf

Wissenschaftlicher Hintergrund

Das BAP1-Tumorprädispositionssyndrom ist assoziiert mit einem erhöhten Risiko für verschiedene, vergleichsweise selten vorkommende Tumorerkrankungen: Spitz-Nävus (Spindelzellnävus), uveale Melanome, maligne Mesotheliome, kutane Melanome, klarzellige Nierenzellkarzinome und Basalzellkarzinome. Das durchschnittliche Erkrankungsalter scheint bei Anlageträgern jünger zu sein als bei Betroffenen der Allgemeinbevölkerung. Uveale Melanome zeigen außerdem aggressivere Krankheitsverläufe mit höherem Metastasierungsrisiko. Aufgrund der derzeit nur wenigen beschriebenen Fälle sind Angaben zur Prävalenz, Penetranz und zum Krankheitsverlauf noch nicht verfügbar. Die Penetranz scheint aber unvollständig zu sein und das Tumorspektrum innerhalb einer Familie zu variieren.

Kriterien für die klinische Diagnose wurden noch nicht etabliert, der Verdacht besteht aber bei Patienten, die einen der folgenden Punkte erfüllen:

  • mind. zwei gesicherte BAP1-assoziierte Tumoren; oder
  • ein BAP1-assoziierter Tumor und ein erst- oder zweitgradig Verwandter mit einem gesicherten BAP1-assoziierten Tumor (nicht Basalzellkarzinom und/oder kutanes Melanom aufgrund der hohen Frequenz in der Bevölkerung).

Das BAP1-Tumorprädispositionssyndrom wird durch pathogene Varianten im BAP1-Gen hervorgerufen und autosomal-dominant vererbt. Die meisten Anlageträger haben einen ebenfalls betroffenen Elternteil, das Auftreten von de novo-Keimbahnvarianten oder Mosaikvarianten kann aber nicht ausgeschlossen werden. Bislang sind ausschließlich Punktmutationen in BAP1 beschrieben, das Vorkommen von Deletionen oder Duplikationen größerer Genabschnitte kann aber ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.

Konsensusempfehlungen zu Vorsorgeuntersuchungen für Anlageträger wurden noch nicht erstellt. Es wurde aber vorgeschlagen, jährliche Kontrolluntersuchungen der Augen und Haut im Hinblick auf uveale Melanome bzw. Hautläsionen vorzunehmen. Bezüglich Nierenzellkarzinomen können Vorsorgeuntersuchungen entsprechend dem von Hippel-Lindau-Syndrom durchgeführt werden. Wurde bei einem Betroffenen eine pathogene Variante identifiziert, können sich Blutsverwandte nach einer genetischen Beratung auf Wunsch gezielt auf die Variante testen lassen (prädiktive Diagnostik).

Hinweis zur prädiktiven Diagnostik:

Bei der prädiktiven Diagnostik werden gesunde Risikopersonen untersucht, in der Regel erstgradige Verwandte von Betroffenen. Laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) soll bei jeder diagnostischen genetischen Untersuchung eine genetische Beratung angeboten werden. Bei prädiktiver genetischer Diagnostik muss laut GenDG vor der Untersuchung und nach Vorliegen des Resultats genetisch beraten werden (§10, Abs. 2 GenDG).

Literatur

Repo et al. 2019, Hum Mol Genet 28:2415 / Masoomian et al. 2018, J Curr Ophthalmol 30:102 / Rai et al. 2016, Clin Genet 89:285 / Pilarski R et al. BAP1 Tumor Predisposition Syndrome. 2016. GeneReviews®: www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK390611/

V.a. BAP1-Tumorprädispositionssyndrom

Ü-Schein Muster 10 mit folgenden Angaben:

  • Diagnose/Verdachtsdiagnose: V.a. BAP1-Tumorprädispositionssyndrom (ICD-10 Code: [Z80.-], [D48.-])
  • Auftrag: Molekulargenetische Analyse BAP1-Gen
     

Schriftliche Einwilligungserklärung gemäß GenDG erforderlich

2 ml EDTA-Blut

ca. 10-15 Werktage / 2-3 Wochen