Paragangliom-Phäochromozytom-Syndrom
- Paragangliom 1: 168000, SDHD (602690)
- Paragangliom 2: 601650, SDHAF2 (613019)
- Paragangliom 3: 605373, SDHC (602413)
- Paragangliom 4: 115310, SDHB (185470)
- Paragangliom 5: 614165, SDHA (600857)
- Phäochromozytom: 171300, SDHB (185470), SDHD (602690), MAX (154950),613403 (TMEM127)
M.Sc. Sarah Heinrich, Dr. rer. nat. Anne Holtorf
Wissenschaftlicher Hintergrund
Paragangliome (PGL) und Phäochromozytome (PCC) sind seltene neuroendokrine Tumoren, die aus Paraganglien bzw. dem Nebennierenmark hervorgehen. Die Prävalenz von Paragangliomen (PGL) wird auf etwa 1:500.000, die von Phäochromozytomen (PCC) auf 1:1.000.000 geschätzt. Manche Paragangliome sezernieren Catecholamine, was mit anfallsartigem oder dauerhaftem Bluthochdruck einhergeht und zusammen mit Kopfschmerzen, Schwindel und/oder Schwitzen auftreten kann. Diese Paragangliome sind häufig im Thorax, Abdomen oder Becken lokalisert. Nicht-sezernierende Paragangliome treten häufiger im Kopf-/Halsbereich auf. Sie können asymptomatisch sein oder Beeinträchtigungen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich hervorrufen (z.B. Hörstörungen, Sprachstörungen durch Zungenlähmungen, Schluckbeschwerden, Husten).
Etwa 30% aller Paragangliome/Phäochromozytome sind hereditär und auf eine pathogene Keimbahnvariante zurückzuführen, auch bei scheinbar sporadischen Fällen liegt die Detektionsrate bei 11-25%. In etwa einem Drittel der hereditär bedingten Fälle sind pathogene Varianten in den Genen SDHAF2, SDHB, SDHC, SDHD oder MAX nachweisbar.
Die häufigsten pathogenen Varianten werden in den Genen SDHB, SDHC oder SDHD nachgewiesen. Pathogene Varianten in SDHAF2 und MAX werden hingegen nur bei etwa 6% der Betroffenen detektiert, die zuvor negativ auf SDHB, SDHC und SDHD getestet wurden. PGL/PCC sind aber auch mit anderen hereditären Tumorsyndromen assoziiert und können im Rahmen von Neurofibromatose Typ I (NF1), von Hippel-Lindau-Syndrom (VHL), oder Multiple endokrine Neoplasie Typ 2 (MEN2) auftreten. Ursächliche Varianten in den Genen SDHB, SDHC und SDHD können außerdem beim sogenannten Carney-Stratakis-Syndrom (CSS) nachgewiesen werden. CSS ist ein sehr seltenes erbliches Syndrom, das durch den Nachweis von Paragangliomen in Assoziation mit gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) charakterisiert ist.
Derzeit gibt es keine einheitlichen Richtlinien zur Behandlung und Betreuung von Patienten mit familiärem Paragangliom/Phäochromozytom. Vorsorgeuntersuchungen werden Anlageträgern bzw. Risikopersonen ab dem Alter von 10 Jahren bzw. spätestens 10 Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter in der Familie angeraten, mittels biochemischer Untersuchungen oder bildgebenden Verfahren durchgeführt und sollten möglichst an spezialisierten Zentren erfolgen. Bei nachgewiesener pathogener Variante können sich Blutsverwandte und Risikopersonen nach erfolgter genetischer Beratung ab dem Alter von 10 Jahren testen lassen.
Hinweis zur prädiktiven Diagnostik:
Bei der prädiktiven Diagnostik werden gesunde Risikopersonen untersucht, in der Regel erstgradige Verwandte von Betroffenen. Laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) soll bei jeder diagnostischen genetischen Untersuchung eine genetische Beratung angeboten werden. Bei prädiktiver genetischer Diagnostik muss laut GenDG vor der Untersuchung und nach Vorliegen des Resultats genetisch beraten werden (§10, Abs. 2 GenDG).
Literatur
Bausch et al. 2017, JAMA Oncol 3:1204 / Lefebvre et Foulkes 2014, Curr Oncol 21:e8 / Lenders et al. 2014, J Clin Endocrinol Metab pp:1915 / Fishbein et al. 2013, Ann Surg Oncol 20:1444 / Pasini et al. 2008, Eur J Hum Genet. 16(1):79 / Neumann et al. 2002, N Engl J Med 346:1459 / Bravo 1991, Kidney Int 40:544
Untersuchungsauftrag A1
Humangenetik / Transfusionsmedizin / Pathologie
(8 Seiten, DIN A4)
Paragangliom, Phäochromozytom
Ü-Schein Muster 10 mit folgenden Angaben:
- Diagnose: Paragangliom, Phäochromozytom (ICD-10 Code: [C75.-, D44.-])
- Auftrag:
molekulargenetische Diagnostik Paragangliom-Phäochromozytom-Syndrom
oder
molekulargenetische Diagnostik Paragangliom-Phäochromozytom-
Syndrom + NF1, RET, VHL
Schriftliche Einwilligungserklärung gemäß GenDG erforderlich
1 ml EDTA-Blut
3-6 Wochen