Labor MVZ Martinsried
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„Core-Genes” in der humangenetischen Diagnostik

„Core-Genes” oder „Hauptgene” beziehen sich auf ein oder mehrere klinische Kernsymptome und umfassen alle erforderlichen Gene, die obligatorisch bei der diagnostischen Abklärung einer Erkrankung oder Verdachtsdiagnose untersucht und beurteilt werden müssen. Alle „Core Genes” müssen zu 100% abgedeckt sein, d.h. sie dürfen keine diagnostischen Lücken (Gaps) aufweisen [s. auch Guidelines for diagnostic next generation sequencing, Eur J Hum Genet 2016, sog. Klasse A-Analysequalität, s. auch Rehm et al., Genet Med 15:733 (2013)].

Merkmale von „Core-Genes”

  • Gene aus etablierter Standard-/Stufendiagnostik, für die prophylaktische oder therapeutische Konsequenzen bereits bekannt und/oder etabliert sind (z.B. Gene aus existierenden Leitlinien oder Empfehlungen von Fachgesellschaften),
  • Gene, die aufgrund von Literatur- und Datenbank-Recherchen als sehr wahrscheinlich krankheitsassoziiert eingestuft werden müssen,,
  • Gene, deren Qualifikationskriterien regelmäßig überprüft werden.

Einschlusskriterien für „Core-Genes”

  • möglichst mehrfach beschrieben, auch in verschiedenen Familien
  • wissenschaftlich belegte funktionelle Signifikanz im Zusammenhang mit der Erkrankung
  • diagnostische Sensitivität > 1% der klinisch gesicherten Fälle
  • diagnostische Sensitivität 0,1 – 1% bei sehr seltenen Erkrankungen und bei therapeutischer Konsequenz

Ausschlusskriterien für „Core-Genes”

  • isolierte Evidenz aus Assoziationsstudien
  • genetische Varianten mit hoher Frequenz in der Normalbevölkerung in Abhängigkeit von der jeweiligen Erkrankung und dem Vererbungsmodus