Labor MVZ Martinsried
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Wichtige Änderung bei der Kostenübernahme der SARS-CoV-2 PCR

|   Aktuelles

ab dem 1. März 2023 übernimmt der Bund nicht mehr die Kosten für die präventiv durchgeführte SARS-CoV-2 PCR-Testungen. Damit verlieren der OEGD Schein für die präventive PCR-Testung, sowie der Muster-10C Schein für kurative PCR-Testung Ihre Gültigkeit.

Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte:
Selbstverständlich führen wir präventive Tests weiterhin uneingeschränkt als IGeL/Selbstzahler-Leistung mit Kosten in Höhe von 59,- € pro Test durch. Ebenso ist bei Vorliegen einer ärztlichen Indikation die Durchführung der PCR-Testungen auf das Coronavirus weiterhin möglich – nutzen Sie hierfür bitte den Muster-10 Schein. Nach dem 1. März eingehende OEGD-Aufträge und Muster 10C-Aufträge werden den Patienten zum oben genannten Preis in Rechnung gestellt. Im Falle einer klinischen Symptomatik können Sie uns den Muster-10 Schein auch nachreichen.

Krankenhäuser & Pflegeeinrichtungen:
Bitte verwenden Sie künftig ausschließlich die von uns zur Verfügung gestellten, Ihnen bekannten Scheine „Untersuchungsauftrag Coronavirus SARS-CoV-2 PCR und Antikörper“. Sollten nach dem 28. Februar noch OEGD-Aufträge bei uns ankommen, berechnen wir die Kosten zum vereinbarten Preis dem Krankenhaus bzw. der Pflegeeinrichtung. Aufgrund dieser Änderungen entfällt leider auch die bisher angebotene Möglichkeit der onlinebasierten persönlichen Befundauskunft via QR-Code für die OEGD-Scheine.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns:

Herr Dr. med. Hartmut Campe
Frau Dr. rer. nat. Franziska Arnold

Tel.: +49 895578 0
E-Mail: info@medizinische-genetik.de

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