

MVZ Martinsried -
Service, Qualität und Innovation
Laboruntersuchungen richtig beauftragen
1.1 Laboruntersuchungen
Jeder Vertragsarzt ist berechtigt, Laborleistungen mittels Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung Muster 10 zu beauftragen (siehe Abbildung Muster10). Die Vordrucke sind vollständig, sorgfältig und leserlich auszufüllen, vom Vertragsarzt mit dem Vertragsarztstempel zu versehen und persönlich zu unterzeichnen, siehe Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung.
1.1.1 Laborbudget/Wirtschaftlichkeitsbonus
Ausnahmekennziffern sind seit der Laborreform April 2018 mit definierten Laboruntersuchungen gekoppelt. Die Übermittlung der Ausnahmekennziffern an das Labor entfällt, diese sind somit nicht mehr auf der Laborüberweisung anzugeben und können vom Labor nicht mehr an die KV gemeldet werden. Die Dokumentation der entsprechenden Ausnahmekennziffern erfolgt nur noch auf dem Abrechnungsschein der Praxis (Beispiel Muster 5 oder Muster 6). Aktuelle Informationen zum Wirtschaftlichkeitsbonus finden Sie auf der Seite der KBV.
1.2 Genetische Laboruntersuchungen
Jeder Vertragsarzt ist berechtigt, genetische Laborleistungen als Auftragsleistung nach den Abschnitten 11.4, 19.4 und 32.3 mittels Laborüberweisung Muster 10 zu beauftragen, Ausnahme sind Leistungen zur indikationsbezogenen Diagnostik hämatologischer Neoplasien (Abschnitt 19.4.3). Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Praxisinformation Genetische Laboruntersuchungen" der KBV.
1.2.1 Laborbudget/Wirtschaftlichkeitsbonus
Kosten für genetische Laborleistungen nach Kapitel 11 und Kapitel 19 des EBM bleiben bei der Ermittlung des praxisindividuellen Fallwertes und somit der Ermittlung des Wirtschaftlichkeitsbonus der überweisenden Ärzte unberücksichtigt. Die gestrichene Kennnummer 32010 ist für die Steuerung nicht erforderlich, da sie nur Leistungen des EBM-Kapitels 11 umfasste, die ohnehin nicht dem Laborbudget zugerechnet werden. So wird auch der Wirtschaftlichkeitsbonus für diese Behandlungsfälle vergütet.
Ausnahme: Genetische Untersuchungen nach Kapitel 32.3.14 fließen in die Fallbewertung (Wirtschaftlichkeitsbonus) ein. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Praxisinformation Genetische Laboruntersuchungen" der KBV.
Bitte verwenden Sie ein entsprechendes Anforderungsformular, unter Angabe aller relevanten Daten zu angeforderter Diagnostik, Patientendaten, ggf. Diagnose Vorbefunde, Rechnungsanschrift etc. Die Abrechnung erfolgt nach den allgemeinen Bestimmungen zum Labor (Abschnitt M, Humangenetik N) der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei stationären Patienten mit entsprechender Minderung. Entsprechend VVG §192 Kapitel 8 empfehlen wir bei Untersuchungskosten ab 2.000 Euro die vorherige Klärung der Kostenübernahme mit dem Kostenträger. Gerne erstellen wir eine individuelle Kosteninformation.
Bitte verwenden Sie ein entsprechendes Anforderungsformular, unter Angabe aller relevanten Daten zu angeforderter Diagnostik, Patientendaten, ggf. Diagnose Vorbefunde, anfordernde Abteilung, Rechnungsanschrift etc. Die Abrechnung erfolgt nach den allgemeinen Bestimmungen zum Labor (Abschnitt M, Humangenetik N) der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem beauftragenden Krankenhaus. Gerne erstellen wir eine individuelle Kosteninformation.
Für Patienten aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz, die in ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert und Inhaber einer EHIC (European Health Insurance Card) sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer zwischenstaatlichen Kostenübernahme auf der Grundlage der EU-Verordnungen EU1408/71 und 574/72. Dazu muss uns ein Formular E112 oder S2 der heimatlichen Versicherung vorgelegt werden.
Für Patienten aus Ländern außerhalb der EU, die in Deutschland nicht gesetzlich krankenversichert sind, erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Untersuchungen erst dann durchführen können, wenn uns eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegt bzw. die Untersuchungskosten vorab entrichtet worden sind.
Sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen und andere Wunschleistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse und werden entsprechend nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Eine vorherige schriftliche Kostenübernahmeerklärung durch den Patienten ist erforderlich. Gerne erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Ohne die vorherige Information über die GOÄ etc. und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung dürfen wir die Untersuchung nicht anfangen.
Hinweis
Alle in der Diagnostikliste des Berufsverbands Deutscher Humangenetiker (BVDH, www.hgqn.de) oder des europäischen Netzwerkes Orphanet (www.orphanet.net) aufgeführten Untersuchungen sind - bei rechtfertigender Indikation - grundsätzlich Bestandteil der Regelversorgung.
Vorlage zum Ausfüllen des Ü-Scheins Muster 10: