Gesetzlich Versicherte (B€GO, Kapitel 11 und 32)
Überweisungsschein Muster 10 (Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen):
Die allgemeine Labordiagnostik unterliegt der Budgetierung.Allerdings können in Einzelfällen Untersuchungen von der Budgetierung ausgenommen werden, sofern eine Kennzíffer auf dem Ü-Schein angegeben wird, z.B.:
32010 (genetisch bedingte Erkrankungen oder V.a. auf diese Erkrankungen, sofern molekulargenetische oder molekularpathologische Untersuchungen nach den Ziffern 11310 bis 11312 und 11320, 11321 und 11322 sowie das Kapitel 11.4 durchgeführt werden). 32011 (therapiepflichtige hämolytische Anämie, Diagnostik und Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie nach den Ziffern 32860-32863). 32013 (Diagnostik und Therapie der Fertilitätsstörung).
Privat Versicherte (GOÄ Kapitel M und N)
Es genügt ein formloser Untersuchungsauftrag, z.B. ein Formular unseres Labors, welches Sie bei uns anfordern oder sich aus dem Internet (www.medizinische-genetik.de) herunterladen können. Bei privaten Untersuchungsaufträgen mit einer Rechnungssumme > 1.000,- Euro empfehlen wir im Vorfeld die Einholung einer Kostenübernahmeerklärung durch die private Krankenversicherung, um Verzögerungen bei Rückerstattung des Ärztlichen Honorars zu vermeiden.Entsprechend eines Urteils des Landgerichts Münster (Az 11 S 7/04) stellt allein die Sicherung der Vererblichkeit einer Erkrankung eine rechtfertigende medizinische Indikation dar, womit die Untersuchung als medizinisch notwendig einzuordnen ist.
Alle in der Diagnostikliste des Berufsverbands Deutscher Humangenetiker (BVDH, www.hgqn.de) oder des europäischen Netzwerkes Orphanet (www.orphanet.net) aufgeführten Untersuchungen sind - bei rechtfertigender Indikation - grundsätzlich Bestandteil der Regelversorgung.
Abstammungs- und Vaterschaftsanalysen sind keine Kassenleistungen und umsatzsteuerpflichtig. Hier gilt die Unterschrift des Ratsuchenden auf dem Probennahmeprotokoll als Auftrag. Entsprechend einer Richtlinie der Bundesärztekammer vomMärz 2002 ist zur Durchführung einer Vaterschafts- oder Abstammungsanalyse das Einverständnis aller zu untersuchenden Personen (bei Minderjährigen der/des Sorgeberechtigten) einzuholen. Die Probennahme hat durch einen Arzt zu erfolgen und muss entsprechend dokumentiert sein. Bitte verwenden Sie nur die von uns vorgesehenen Formulare, die Sie jederzeit telefonisch anfordern oder über unsere Webseite herunterladen können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter service_abrechnung@medizinische-genetik.de zur Verfügung.