Gesetzlich Versicherte (B€GO, Kapitel 11 und 32)
Überweisungsschein Muster 10 (Laboratoriumsmedizin, B€GO-Kapitel 32):
Die allgemeine Labordiagnostik unterliegt der Budgetierung.Allerdings können in Einzelfällen Untersuchungen von der Budgetierung ausgenommen werden, sofern eine Kennzíffer auf dem Ü-Schein angegeben wird, z.B.:
32010 (genetisch bedingte Erkrankungen oder V.a. auf diese Erkrankungen, sofern molekulargenetische oder molekularpathologische Untersuchungen nach den Ziffern 32850 bis 32852 und 32855, 32856 und 32857 durchgeführt werden). 32011 (therapiepflichtige hämolytischeAnämie, Diagnostik und Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie). 32013 (Diagnostik und Therapie der Fertilitätsstörung, soweit die Laborleistungen nicht Bestandteil der Leistungen nach den Ziffern 08530 bis 08561 sind.
Privat Versicherte (GOÄ Kapitel M und N)
Es genügt ein formloser Untersuchungsauftrag, z.B. ein Formular unseres Labors, welches Sie bei uns anfordern oder sich aus dem Internet (www.medizinische-genetik.de) herunterladen können. Bei privaten Untersuchungsaufträgen mit einer Rechnungssumme > 1.000,- Euro empfehlen wir im Vorfeld die Einholung einer Kostenübernahmeerklärung durch die private Krankenversicherung, um Verzögerungen bei Rückerstattung des Ärztlichen Honorars zu vermeiden.Entsprechend eines Urteils des Landgerichts Münster (Az 11 S 7/04) stellt allein die Sicherung der Vererblichkeit einer Erkrankung eine rechtfertigende medizinische Indikation dar, womit die Untersuchung als medizinisch notwendig einzuordnen ist.
Alle in der Diagnostikliste des Berufsverbands Deutscher Humangenetiker (BVDH, www.hgqn.de) oder des europäischen Netzwerkes Orphanet (www.orphanet.net) aufgeführten Untersuchungen sind - bei rechtfertigender Indikation - grundsätzlich Bestandteil der Regelversorgung.
Abstammungs- und Vaterschaftsanalysen sind keine Kassenleistungen und umsatzsteuerpflichtig. Hier gilt die Unterschrift des Ratsuchenden auf dem Probennahmeprotokoll als Auftrag. Entsprechend einer Richtlinie der Bundesärztekammer vomMärz 2002 ist zur Durchführung einer Vaterschafts- oder Abstammungsanalyse das Einverständnis aller zu untersuchenden Personen (bei Minderjährigen der/des Sorgeberechtigten) einzuholen. Die Probennahme hat durch einen Arzt zu erfolgen und muss entsprechend dokumentiert sein. Bitte verwenden Sie nur die von uns vorgesehenen Formulare, die Sie jederzeit telefonisch anfordern oder über unsere Webseite herunterladen können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter service_abrechnung@medizinische-genetik.de zur Verfügung.